Finanzanlagenvermittler: Übertragung der Geldwäsche-Aufsicht auf BaFin geplant
Die ca. 37.700 tätigen Finanzanlagenvermittler in Deutschland werden derzeit durch die Gewerbeämter oder Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Einem Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zufolge soll unter anderem die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz ab dem 01.01.2021 auf die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) übertragen werden. Damit soll zum einen der fachlichen und organisatorischen Zersplitterung der Aufsicht im Bundesgebiet entgegengewirkt werden, zum anderen soll durch die personelle Entlastung der Gewerbeämter und der Industrie- und Handelskammern die Aufsicht im Nichtfinanzsektor gestärkt werden. Für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz im Finanz- und Nichtfinanzsektor bedeutet dies, dass voraussichtlich mit einer Zunahme der Kontrolltätigkeiten der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden zu rechnen ist.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden