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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Finanzminister forciert Neuaufstellung beim Kampf gegen Geldwäsche
29.08.2022 – Kurz vor der Veröffentlichung des Abschlussberichts der FATF zum Stand der Geldwäscheprävention in Deutschland (wir berichteten), hat Bundesfinanzminister Lindner Vorschläge für eine künftig effektivere Bekämpfung von Geldwäsche.

In einem Eckpunktepapier schlägt der BMF vor, in einer neu zu schaffenden Bundesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) Kernkompetenzen zu bündeln, auch um die Durchsetzung von Sanktionen zu verbessern. Dazu sollen dort neben Analysetätigkeiten auch Ermittlungsfunktionen sowie die Koordinierung der Aufsicht im Nicht-Finanzsektor wahrgenommen werden. Dazu sollen drei wesentliche Maßnahmen beitragen: 

  • Die Schaffung eines neuen Bundesfinanzkriminalamtes (BFKA). Analog erfolgreicher Maßnahmen z.B. in Italien soll dort eine gezielte Konzentration auf komplexe Fälle illegaler Finanzflüsse erfolgen. Durch den Ansatz, der „Spur des Geldes“ zu folgen und nicht Geldwäsche nur als quasi Nebenprodukt anderer (Vor-)Straftaten zu verfolgen, sollen sowohl die Sanktionsdurchsetzung effektiver gestaltet werden, als auch (endlich) die „dicken Fische“ verfolgt werden – in denen das wahre Eigentum an Vermögenswerten über komplizierte Unternehmenskonstruktionen verschleiert wird. Beides sind Maßnahmen, die die FATF in ihrem Abschlussbericht als dringende Handlungsfelder empfohlen hat. 
  • Die zweite Säule soll die bestehende Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) bilden. Diese soll unabhängig bleiben, aber eng mit dem BFKA zusammenarbeiten und die tausenden Verdachtsmeldungen – effizienter als bisher – analysieren und zu Hinweisen an das BFKA verdichten. 
  • Drittens soll die Aufsicht im Nicht-Finanzsektor koordiniert werden – auch dies eine deutliche Handlungsempfehlung der FATF. Eingeräumt wird, dass der derzeitige Zustand mit mehr Aufsichtsbehörden als Personal (320! verschiedene Stellen mit insgesamt nur 280 Vollzeitmitarbeitenden stehen ca. 1 Million verpflichteter Unternehmen gegenüber) nicht funktionieren kann. Gemeinsam mit den Bundesländern soll die Zahl der Aufsichtsbehörden reduziert und die Personalausstattung verbessert werden. Die als dritte Säule vorgesehene Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht hat die Aufgabe, einheitliche Standards und Best Practises zu entwickeln und die Aufsicht unter den Ländern zu koordinieren. 

    Dazu sollen hoch qualifizierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler ausgebildet und die Digitalisierung und Vernetzung von Registern vorangetrieben werden. Ziel ist es, das Volumen an Geldwäsche in Deutschland drastisch zu verringern – entsprechen doch die jährlich (!) in Deutschland gewaschenen kriminellen Gelder rund 100 Milliarden Euro – das entspricht etwa einem Fünftel des gesamten Bundeshaushalts oder dem notwendigen Sondervermögen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. 

    Abgerundet werden die Vorschläge durch eine ausführliche Stellungnahme mit Fragen und Antworten zum Thema, die auch direkt auf die Erkenntnisse aus dem FATF-Bericht und auf die Frage, wozu es dazu eine neue Behörde brauche, eingehen. 

    Bleibt zu hoffen, dass diese – von Experten zum Teil schon seit langem geforderten Maßnahmen – zügig umgesetzt werden, damit die Absichten aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden und die Worte des Bundesfinanzministers Wirkung zeigen: „Deutschland darf nicht länger den Ruf eines Geldwäsche-Paradieses haben. Wir haben den Mut zum großen Wurf: Mit leistungsfähigen und wirksamen Strukturen werden wir dafür sorgen, dass die ehrlichen Kaufleute vor denen geschützt werden, die sich nicht an Regeln halten“. 


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