
Wesentliche Änderungen gegenüber der Version von 2023:
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Aktualisierte Negativabgrenzung: Die Liste der Sachverhaltskonstellationen, bei denen grundsätzlich keine Meldepflicht besteht, wurde erweitert und präzisiert, um den Verpflichteten eine klarere Orientierung zu bieten.
- Integration von Rückmeldungen: Erfahrungen und Rückmeldungen der Verpflichteten aus der Praxis wurden eingearbeitet, um die Anwendbarkeit des Papiers zu verbessern.
Das aktualisierte Eckpunktepapier ist im geschützten Bereich der FIU-Website verfügbar. Verpflichtete werden angehalten, dieses Dokument zu konsultieren, um ihre Meldepflichten korrekt zu erfüllen und auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben.
Die FIU betont, dass trotz der aufgeführten Negativabgrenzungen jeder Sachverhalt individuell geprüft werden muss. Verpflichtete bleiben verantwortlich für die Entscheidung, ob ein konkreter Sachverhalt unter die Verdachtsmeldepflicht nach § 43 GwG fällt.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge