
Zugegeben: Das Verdachtsmeldeportal „goAML“ der FIU ist nicht unbedingt state-of-the-art moderner „Software as a Service“. Gleichwohl ist die FIU bemüht, Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz Hinweise zu geben, welche Anforderungen bei einer Registrierung zu erfüllen sind und in welcher (inhaltlichen) Form Verdachtsmeldungen über das Webportal „goAML“ bei der FIU als zentrale Stelle eingereicht werden sollten. In einem soeben veröffentlichten Dokument hat die FIU insbesondere folgende Punkte konkretisiert:
- „Legitimationsdokumente“ bei einer Registrierung,
- „Registrierung einer weiteren Person bzw. Nebennutzer“,
- „Gründe für die Meldung (Indikatoren)“,
- „Erforderliche Anlagen zu einer Verdachtsmeldung“,
- „Verdachtsmeldung aufgrund eines Auskunftsersuchens einer Ermittlungsbehörde (bspw. einer Staatsanwaltschaft oder eines LKA)“ sowie
- die Punkte zur Erfassung einer Transaktion in goAML Web.
Praxistipp:
Wir empfehlen, sich mit dem Inhalt des Dokumentes vertraut zu machen und ggf. die internen Meldeprozesse anzupassen. Dies kann helfen, später im Verdachtsfall Verzögerungen bei der Einreichung und Verarbeitung (Analyse und Bewertung der eingegangenen Verdachtsmeldung) zu vermeiden.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge