Dies geht aus einem Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium hervor, wonach per 30.09.2022 über 100.000 Verdachtsmeldungen nicht abschließend geprüft seien. Dabei seien diese Meldungen einem der aktuellen Risikoschwerpunkte der FIU zugeordnet und als risikorelevant eingestuft worden. Jedoch seien die Bereiche „Staatsschutz“, „Terrorismusfinanzierung“ und sog. Fristfälle nicht davon betroffen.
Gleichwohl zeigt sich auch hier wieder das Kernproblem der FIU in Deutschland – die hohe und im letzten Jahr nochmals drastisch gestiegene Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle übersteigt die Kapazität der FIU. So hat sich die Anzahl der verdächtigen Fälle in den letzten zehn Jahren verzehnfacht – trotz einer Verdoppelung der Personalmenge in den letzten Jahren wird die Diskrepanz zwischen zu bearbeitendem Volumen und Arbeitskapazität immer schlechter. Bislang haben auch die eingesetzten Filter zur Konzentration auf die besonders wichtigen und großen Fälle offensichtlich noch nicht geholfen – dazu beigetragen hat natürlich auch die Ausweitung des Straftatbestandes der Geldwäsche auf alle strafbaren Vortaten. Davor hatten Experten im Vorfeld zwar gewarnt, aber dies entspricht internationalen Standards und sicher auch dem normalen Rechtsempfinden.
Bei nach wie vor geschätzt über 100 Milliarden Euro an kriminell erworbenen Geldern, die jährlich in Deutschland gewaschen werden, bleibt der Handlungsdruck bei der FIU entsprechend hoch. Das BMF hat die FIU aufgefordert, die Bearbeitungsrückstände kurzfristig abzuarbeiten und künftige Rückstände zu vermeiden – dies soll bis zum Frühjahr 2023 abgeschlossen sein. Wie dabei die gleichzeitige Integration der Behörde in das vom BMF geplante neue Bundesfinanzkriminalamt erfolgen soll, bleibt dabei offen.
Praxistipp:
Es ist ein offenes Geheimnis, dass das zu nutzende Webtool “goAML” zur Einreichung von Verdachtsmeldungen bei der FIU alles andere als geglückt ist. Nicht selten scheitern Verpflichtete im ersten Schritt bei der reibungslosen Einreichung einer Verdachtsmeldung. Um aber allen Beteiligten die Abläufe in diesem Zusammenhang etwas zu erleichtern und effektiver und effizienter zu gestalten, empfehlen wir die Kenntnis der von der FIU bereit gestellten Dokumente, insbesondere
- das “Handbuch goAML Web Portal (Stand 27.01.2020) sowie
- die Merkblätter “Allgemeine Anforderungen an die Darstellung des Sachverhaltens – Finanzsektor” und “Allgemeine Anforderungen an die Darstellung des Sachverhaltens – Nichtfinanzsektor”, beide Stand Juli 2020.
jeweils aufrufbar unter >Publikationen zur Anwendung von goAML.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge