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Sanktionen, Finanzkriminalität, Geldwäsche
FIU und Aufsichtsbehörden erneut mit gemeinsamer Aktion
21.06.2023 – Nachdem bei der durch die FIU koordinierten Aktion der Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich in 2021 schwerpunktmäßig der Immobilienbereich im Fokus stand, erfolgte auch in 2022 eine gemeinsame Aktion von FIU und Aufsicht.

Als „Konzertierte Aktion gegen Geldwäsche“ arbeiteten die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich bundesweit mit der FIU zusammen und führten verstärkt Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten durch. Dabei standen im letzten Jahr die Güterhändler im Fokus, besonders ging es um den Einsatz von Bargeld beim Erwerb hochwertiger Güter im Kfz-, Edelmetall- und Schmuckhandel. Die FIU übermittelte dabei Erkenntnisse zu über 80 Sachverhalten, denen die Aufsichtsbehörden dann bei Prüfungen nachgingen. 

Erschreckendes Fazit – nur in knapp 40% aller geprüften Fälle wurden die geldwäscherechtlichen Verpflichtungen im Wesentlichen erfüllt. In deutlich mehr als der Hälfte der Fälle wurden Mängel bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten festgestellt, in einigen Fällen Bußgelder angeordnet. In 8 Bundesländern nahmen die Aufsichtsbehörden dabei für die Vor-Ort-Prüfungen auch Rückgriff auf die extra für diesen Zweck eingerichteten sog. Verbindungsbeamten der FIU aus den Landeskriminalämtern und konnten damit die Zusammenarbeit bei komplexen und eiligen Sachverhalten verbessern. 

Als Ergebnis lässt sich auch festhalten, dass in den Branchen, die durch einen hohen Bargeldeinsatz gekennzeichnet sind, trotz der verstärkten Diskussionen in den letzten Jahren (Stichworte Bargeldobergrenze, Sanktionen) das Bewusstsein für die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz immer noch zu wenig ausgeprägt ist. 

Praxistipp: 

Die Setzung von Schwerpunkten durch die Aufsichtsbehörden gehört in zwischen zum Standardvorgehen. Im Gegensatz zur BaFin kündigen die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich diese jedoch nicht im Vorhinein an. Als verpflichtetes Unternehmen aus diesem Sektor müssen Sie aber damit rechnen, dass es vermehrt zu Anfragen und Vor-Ort-Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden kommt. 

Dabei werden neben der Prüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten auch die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden sowie die Kenntnis der von der FIU für jede Branche bereitgestellten Typologien überprüft. 

Wenn Sie zu diesem Thema weitergehende Fragen haben oder Unterstützung z.B. bei der Schulung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschen, sprechen Sie uns gerne an. 


Unsere Leistungen
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  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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