Die beim Bundeskriminalamt angesiedelte FIU (Financial Intelligence Unit) – Zentralstelle für Verdachtsmeldungen – hat ihren 12. Newsletter (Stand September 2015) veröffentlicht. Inhalt des Newsletters sind besondere „Anhaltspunkte für handelsbasierte Geldwäsche“ und ist damit insbesondere an Güterhändler i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 GWG adressiert. Anhand von vier Fallbeispielen stellt die FIU weiter beispielhaft das Verdachtsmeldewesen im Nicht-Finanzsektor dar.