Zur Optimierung der Sachverhaltsdarstellung bei Verdachtsmeldungen stellt die FIU Merkblätter zur Verfügung.
Bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen ist darauf zu achten, dass der Sachverhalt, der einer Verdachtsmeldung zugrunde liegt, verständlich und nachvollziehbar ist. Dabei sollten die Angaben so genau und präzise wie möglich sein. Die veröffentlichten Merkblätter betreffen einmal den Finanz-und den Nichtfinanzsektor.
Wir empfehlen, bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen die veröffentlichten Merkblätter zu berücksichtigen, um nach Möglichkeit Rückfragen zu einer Verdachtsmeldung zu vermeiden und den Bearbeitungsprozess damit nicht unnötig zu erschweren.