
Bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen ist darauf zu achten, dass der Sachverhalt, der einer Verdachtsmeldung zugrunde liegt, verständlich und nachvollziehbar ist. Dabei sollten die Angaben so genau und präzise wie möglich sein. Die veröffentlichten Merkblätter betreffen einmal den Finanz-und den Nichtfinanzsektor.
Wir empfehlen, bei der Erstellung von Verdachtsmeldungen die veröffentlichten Merkblätter zu berücksichtigen, um nach Möglichkeit Rückfragen zu einer Verdachtsmeldung zu vermeiden und den Bearbeitungsprozess damit nicht unnötig zu erschweren.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge