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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
FIU veröffentlicht neues Typologiepapier zu Sanktionen
20.09.2022 – Die FIU hat ein neues Typologiepapier erarbeitet, dass sich speziell mit Anhaltspunkten für die Umgehung von Sanktionen im Kfz-Handel befasst.

Im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine wurden inzwischen zahlreiche Sanktionen gegen russische und belarussische Personen erlassen. Die aktuellen Sanktionsbestimmungen untersagen u.a. den Verkauf, die Lieferung sowie die Ausfuhr von Luxusgütern unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland. In ihrem neue Typologiepapier weist die FIU darauf hin, dass die Vorgehensweisen, die im Rahmen von Verdachtsmeldungen zur Umgehung von Sanktionen aufgefallen sind, denen im Bereich der Geldwäsche ähneln. Deshalb sollten Verpflichtete aus dem Bereich auch das im Dezember 2019 erstellte Typologiepapier für Besondere Anhaltspunkte für Geldwäsche im Kfz-Handel beachten. 

Typische Verdachtsmomente ergeben sich z.B. bei einer Aufsplittung von Transaktionen, um die in den Sanktionsbestimmungen vorgesehene Wertgrenze von 50.000 Euro nicht zu überschreiten. Ebenfalls wird auch im Zusammenhang mit der versuchten Umgehung von Sanktionen häufig auf eine Unterfakturierung von Gütern zurückgegriffen. Daneben stellt der Versuch, die Sanktionen durch Exporte in benachbarte Drittländer zu umgehen, ein typisches Verdachtsmoment dar. 

Die Umgehung von Sanktionen ist strafbar und kann nach Außenwirtschaftsgesetz mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe geahndet werden.  

Praxistipp: 

Das aktuelle Typologiepapier zu Anhaltspunkten für die Umgehung von Sanktionen zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie Kriminelle versuchen, die Sanktionsbestimmungen zu umgehen. Sie können diese Typologien als verpflichtetes Unternehmen im internen Bereich der FIU herunterladen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten (Eine Änderung des Passworts erfolgte am 01.09.2022!) auf der Seite FIU-intern anmelden. Dort finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen für Verpflichtete sowohl aus dem Finanz- wie aus dem Nicht-Finanzsektor. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
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  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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