
Angekündigt wurde das neue FKGB von Finanzminister Lindner im August 2022, unmittelbar nach Abschluss der Prüfung Deutschlands durch die FATF. Es war auch eine Reaktion auf die zahlreichen Mängel, die das internationale Gremium Deutschland auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung trotz zahlreicher Fortschritte immer noch attestierte. Es sollte der große Wurf werden und endlich die Prioritäten bei der Geldwäschebekämpfung auf die „großen Fische“ lenken.
Doch nun gibt es nicht nur Gerangel mit der Opposition, die die vorgesehene Schaffung einer neuen Oberbehörde (des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität BBF) ablehnt und stattdessen die Ausweitung der Befugnisse der vorhandenen Zollpolizeibehörden fordert. Dabei ist es auch unter Experten umstritten, ob der von der Regierungskoalition vorgeschlagene Weg eher zu mehr Kompetenzgerangel zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden führt, oder genau der richtige Ansatz ist, um die von der FATF kritisierten Umstände zu beheben (wir berichteten).
Was die Verabschiedung jetzt allerdings weiter verzögert, ist eine kontroverse Diskussion innerhalb der Koalition. Während die FDP den Grünen vorwirft, die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern, um im Ringen um die Kindergrundsicherung zu pokern, verweisen die Grünen auf Abstimmungsprobleme innerhalb der FDP-geführten Ministerien Finanzen und Justiz. Denn aufgrund von Bedenken von Justizminister Buschmann fehlen sowohl im Kabinettsentwurf des FKBG wie auch im ergänzenden Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz VVBG) wesentliche Kompetenzen für die neue Behörde, die im ursprünglichen Referentenentwurf noch vorgesehen waren. Dazu gehören einerseits die fehlenden Befugnisse zur direkten Vermögensabschöpfung für die neue Spezialeinheit. Noch zahnloser würde das neue BBF dadurch, dass zwar Eigentümer von Vermögenswerten bei einem Verdacht auf Geldwäsche nach der Herkunft der Mittel befragt werden können – aber keine Auskunftspflicht für die Beschuldigten besteht.
Deshalb mache eine Verabschiedung des FKBG für SPD und Grüne nur Sinn, wenn entsprechende Regelungen im ergänzenden VVBG aufgenommen würden. Eine Argumentation, die von zahlreichen Experten auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung bestätigt wird. Die Organisation „MafiaNeinDanke“ geht sogar so weit, die Gesetzentwürfe nicht nur als nicht zielführend, sondern gar als Karikatur der Bekämpfung von Finanzkriminalität zu bezeichnen.
Die Frage bleibt, weshalb der Finanzminister den forschen Worten von vor zwei Jahren immer noch keine forschen Taten folgen lässt – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge