Im August 2022, kurz vor der Veröffentlichung des FATF-Berichtes zum Stand der Geldwäscheprävention in Deutschland, preschte Finanzminister Lindner mit einem Drei-Punkte-Plan vor (wir berichteten). Zentraler Punkt war die Einrichtung eines neuen Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF), das Anfang diesen Jahres seine Arbeit aufnehmen sollte.
Doch das notwendige Gesetzgebungsverfahren zum FKBG (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz) verzögerte sich und aktuell lässt sich nur hoffen, dass das Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden kann und das neue Bundesamt seine Arbeit Ende 2024/Anfang 2025 auch aufnimmt.
Aber die bisherigen Diskussionen um die Ausrichtung – neue Bundesbehörde oder Ausweitung der Aufgaben der Zollpolizei – führten nicht nur zu einer Verzögerung der Verabschiedung des Gesetzes, es folgt nun ein weiterer Rückschritt. Denn anders als im Referentenentwurf noch vorgesehen, fehlen dem neuen BBF in der dem Bundestag vorgelegten Fassung des Gesetzentwurfes entscheidende Kompetenzen. Denn die Beamten der Spezialeinheit Vermögensverschleierung des BBF können bei einem Verdacht auf Geldwäsche die Eigentümer zwar nach der Herkunft der Mittel fragen. Aber es besteht keine Auskunftspflicht – angesichts dessen, dass es um den Verdacht auf kriminell erworbenes Vermögen geht, ein Treppenwitz, wenn es nicht so traurig wäre. Schlimmer noch, auch die im deutschen Strafrecht durchaus vorgesehene direkte Einziehung verdächtiger Vermögensgegenstände bleibt der neuen Behörde verwehrt – obwohl Fachleute und Strafrechtsexperten genau das fordern.
Fazit: Die Bundesregierung veranstaltet viel Wirbel um eine neue Behörde, die aufgrund der ihr verwehrten Kompetenzen zu einem zahnlosen Tiger im Kampf gegen Geldwäsche und die organisierte Kriminalität zu werden droht.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge