
In diesen Berichten überprüft die weltweite Organisation wie hoch der Grad der Umsetzung der 40 Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung und wie effektiv das System zur Geldwäscheprävention im jeweiligen Land ist. Dazu führte die FATF letztes Jahr eine Vor-Ort-Überprüfung in Frankreich durch.
Die zusammenfassende Bewertung der fällt hervorragend aus – so werden „der robuste und ausgefeilte (Rechts)-Rahmen des Landes“ sowie die „sehr guten Ergebnisse“ und die „beträchtlichen Beträge“, die Kriminellen entzogen wurden, hervorgehoben. Damit haben die dort in den letzten Jahren vorgenommenen Reformen offensichtlich Wirkung gezeigt – darunter die Schaffung der Zentralstelle für die Bekämpfung von Korruption, Finanz- und Steuerdelikten (OCLCIFF) und einer nationalen Finanzstaatsanwaltschaft (PNF). Diese sollte die Bearbeitung von Gerichtsverfahren im Bereich der Finanzkriminalität vereinfachen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit internationalen Behörden ausbauen. Dass solche Investitionen sich auch wirtschaftlich rechnen, zeigen die Ergebnisse des Parquet national financier – in den 8 Jahren ihres Bestehens hat die Behörde dem französischen Staat rund 10 Milliarden Euro sichergestellt resp. an Geldbußen verhängt.
Positiv wird auch die gute Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Behörden gewürdigt, insbesondere der funktionierende Informationsaustausch zwischen diesen sowie die aktive Rolle, die Frankreich bei der Umsetzung von Sanktionen einnimmt.
Mit Blick auf den demnächst anstehenden Bericht zur Evaluierung der entsprechenden Aktivitäten in Deutschland darf man davon ausgehen, dass dieser nicht vergleichbar gut ausfällt. Da beruhigt es dann fast, wenn zumindest hinsichtlich der Bekämpfung von Drogenkriminalität in den französischen Überseegebieten auch noch Mängel und Verbesserungspotenzial festgestellt werden.
Praxistipp:
Den vollständigen Bericht der FATF zu Frankreich finden Sie hier. Für Verpflichtete mit Geschäftsbeziehungen zu Frankreich dürfte der Bericht interessant sein – angesichts der umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche im Nachbarland sollten Ihre Präventionsmaßnahmen entsprechend strukturiert und sorgfältig sein.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge