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Frohes Neues Jahr: Novelliertes Geldwäschegesetz in Kraft

Das Jahr 2020, für dass das Team der Kanzlei Boltze Ihnen alles Gute wünscht, beginnt für die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz mit einigen Veränderungen: Mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht ist zum 01.01.2020 das überarbeitete Geldwäschegesetz in Kraft getreten. Neben einigen redaktionellen Änderungen bringt das novellierte Gesetz einige grundlegende Veränderungen für die Praxis. So wurde unter anderem
  • der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten erweitert,
  • die Anforderungen im Risikomanagement für Güterhändler verschärft,
  • die Möglichkeit der Einsichtnahme ins Transparenzregister auf „alle Mitglieder der Öffentlichkeit“ erweitert,
  • die „Gewissheitsschwelle“ meldepflichtiger Sachverhalte für u.a. Notare abgesenkt,
  • der Bußgeldkatalog erweitert u.a.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen geldwäscherechtlichen Vorgaben im Unternehmen. Sprechen Sie uns an! Das novellierte Geldwäschegesetz finden Sie unter Materialien/Gesetze, Richtlinien, Verordnungen