Fussballvereine bald von 4. EU-Geldwäscherichtlinie erfasst?
Am gestrigen Mittwoch haben zwei Fachaussschüsse des EU-Parlaments über die 4. EU-Geldwäscherichtlinie beraten. Darüber haben wir bereits berichtet. Gegenstand der Beratungen waren ettliche Änderungsanträge zum Entwurf der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. An dieser Stelle soll auf den Änderungsantrag 111 des Abgeordneten Ivo Belet hingewiesen werden. Danach soll zu dem Erwägungsgrund 6 der EU-Richtlinie ein weiterer Erwägungsgrund 6 a eingeführt werden mit folgendem Inhalt:
„Da unabhängige Untersuchungen gezeigt haben, dass der Fußballsektor für kriminelle Tätigkeiten und Geldwäsche anfällig und anziehend ist, ist es notwendig, diesen Sektor den Anitgeldwäschevorschriften zu unterwerfen.“
In der Vergangenheit wurde immer wieder über Spielmanipulationen oder den Verdacht, dass einzelne Profispieler in Geldwäschegeschäfte verwickelt seien in den Medien berichtet. Es bleibt daher abzuwarten, ob dieser Änderungsvorschlag Eingang in die 4. EU-Geldwäscherichtlinie finden und damit der Kreis der Verpflichteten um Fußballvereine erweitert wird.
-
Schulung zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge
-
Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden