Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter Handschellen und Euro Banknoten
Geht es dem Bargeld an den Kragen?
19.05.2021 – Im Rahmen eines Maßnahmenpakets zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung will die EU auch eine generelle Obergrenze für Barzahlungen einführen.

Dies sagte Finanzkommissarin McGuiness in einem Interview und sorgte damit gleich für einen Aufschrei in Deutschland und Österreich als den einzigen Ländern der EU – neben Finnland, Luxemburg und Zypern – in denen es noch keine Obergrenze für Bargeld gibt. 

Das Thema ist hochgradig emotional, wie auch die Leserkommentare in den Zeitungen, die über die geplante EU-Maßnahme berichteten, zeigen. Dies liegt laut der Wirtschaftspsychologin Prof. Kamleitner an einem damit einhergehenden Verlust von Kontrolle und Privatsphäre. Ob eine Bargeldobergrenze überhaupt ein taugliches Mittel zur Geldwäschebekämpfung sei wird auch in Frage gestellt – allerdings sind die Erfahrungen in den EU-Ländern, in denen es teils schon lange solche Obergrenzen gibt, sehr positiv. Zumal auch positive Effekte hinsichtlich Steuerehrlichkeit und Vermeidung von Schwarzarbeit nicht zu leugnen sind. 

Wie kontrovers die Standpunkte sind zeigen die Einschätzungen von BaFin und Bundesrechnungshof (wir berichteten) sowie der Deutschen Steuergewerkschaft, die für eine Begrenzung plädieren. Dagegen sprechen sich zahlreiche Politiker insbesondere der konservativen und liberalen Parteien sowie auch der Verband der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken aus. Letztere begründen ihre Ablehnung vor allem mit Schwierigkeiten in der Umsetzung der angedachten Herkunftsnachweise, die bei Einzahlungen über 10.000 Euro künftig von den Banken ausgefüllt werden sollen. 

Wie in vielen Fällen hat die geplante Maßnahme damit unterschiedliche Effekte und bedeutet Mehraufwand für verpflichtete Unternehmen und Kunden. Allerdings zeigen einschlägige Dokumentationen immer wieder, dass gerade beim Kauf von hochwertigen Gütern und Immobilien die Barzahlung leicht auch zur Geldwäsche missbraucht werden kann. Und welche Summen Bargeld in Einzelfällen gewaschen werden, stellt eindrucksvoll der Podcast „Spiegel Daily – Der Bad Banker aus Hamburg: Ist Deutschland ein Paradies für Gangster?“ vom 18.05.2021 dar. Von daher lassen sich bei der geplanten Obergrenze von 10 TEUR nicht allzu viele Argumente dagegen finden.  


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: