Geld mit Wein waschen
Wie „The Moscow Times“ bereits in ihre Online-Ausgabe am 21. August 2013 berichtet hat, vermutet die französische Antigeldwäschebehörde (Tracfin) bei der steigenden Zahl an Aufkäufen von Weinanbauflächen bzw. Weingütern in Frankreich durch russische und chinesische Investoren auch den ein oder anderen Fall von Geldwäsche. In einem konkreten Fall war nicht klar, wer der wirtschaftlich Berechtigte beim Erwerb der Flächen war. Die europäische Geldwäscherichtlinie, die Grundlage der jeweiligen nationalen Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung ist, fordert, dass bei Transaktionen die Identität eines Kunden (Käufers) zweifelsfrei geklärt werden muss (Know-your-customer-Prinzip). Dazu gehört auch die Identität des eigentlich wirtschaftlich Berechtigten, also Begünstigter einer Transaktion. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, drohen Bußgelder bzw. strafrechtliche Sanktionen.
Den Beitrag der „The Moscow Times“ finden Sie hier>>.
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