Inhaber von Kiosken, Handy-Shops und Reisebüros bieten teilweise zusätzliche Dienstleistungen wie den Transfer von Geld ins Ausland an. Damit werden sie aufsichtsrechtlich zu sog. Agenten, eine Untergruppe der Finanzdienstleister. Für die rund 3.000 Unternehmen in Deutschland meist eine lukrative Nebenleistung, da eine entsprechende Provision anfällt, wenn sie die Gelder über ausländische Zahlungsdienstleister wie z.B. Western Union an die Empfänger im Ausland transferieren. Obwohl die einzelnen Beträge oft klein sind, summieren sie sich auf ca. 5 Milliarden Euro pro Jahr. Bei der Vielzahl der Unternehmen sind die Inhaber sich nicht immer der Risiken bewusst, dass sie von Kriminellen auch zur Geldwäsche missbraucht werden können. Wie diese sich davor schützen können, lesen Sie im Praxistipp (von der BaFin, s.u.).
Die BaFin ist als Finanzdienstleistungsaufsicht seit 2011 auch für diesen Sektor zuständig und hat die Prüfaktivitäten in den letzten Jahren erfolgreich ausgeweitet. Trotzdem macht die schiere Menge an Verpflichteten, die zudem oft aus Klein(st)betrieben bestehen, schwierig. Generell wird das Risiko in Geldwäschehinsicht für diesen Teilsektor seitens der BaFin als hoch eingeschätzt.
Zu den Finanzdienstleistern zählen auch Leasingunternehmen – hier ist die Risikoeinschätzung generell mittel-niedrig. Allerdings zeigt sich in den letzten Jahren ein neuer Trend, der das Leasing von Luxusgütern wie Sportwagen, Privatjets, Yachten und Schmuck betrifft. Dies hat seine Ursache darin, dass Strafverfolgungsbehörden seit 2017 Gewinne aus Straftaten, wozu auch Geldwäsche gehört, beschlagnahmen können. Das macht für Kriminelle den Kauf dieser Güter riskanter und weniger interessant – eine geleaste Luxuslimousine gehört dem Leasinggeber und eine Beschlagnahmung läuft ins Leere.
Allerdings ist dieser Subsektor mit weniger als 100 betroffenen Unternehmen überschaubarer und diese müssen im Gegensatz zu Kleinunternehmern ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen, der auch die Geldwäscheprävention überprüft.
Praxistipp:
Wie sich Agenten und Leasingunternehmen vor Geldwäsche schützen müssen:
Um nicht für Geldwäsche missbraucht zu werden, müssen Agenten und Leasinginstitute bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Dabei ist ein zentraler Punkt die Identifizierung der Kundinnen und Kunden. Notiert werden müssen deren Vornamen und Nachnamen, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und eine Wohnanschrift. Bei juristischen Personen müssen zum Beispiel Firma, Name oder Bezeichnung und Rechtsform sowie Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung dokumentiert werden. Diese Informationen müssen die Unternehmen aufbewahren und der Aufsicht vorlegen.
Schöpfen Agenten und Leasinginstitute den Verdacht, dass sie es mit einem Geldwäscher zu tun haben, müssen sie der Financial Intelligence Unit eine Verdachtsmeldung schicken.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge