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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Geldwäsche bei der Bundesbank? Ganz legal!
08.09.2021 – Der vermeintliche Widerspruch lässt sich leicht aufklären.

Die Flutkatastrophe vor zwei Monaten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat nicht nur Menschenleben gekostet und Versicherungsschäden von vermutlich 7 Milliarden Euro verursacht. Mit einer eher unerwarteten Folge muss sich die Deutsche Bundesbank in ihrer Filiale in Mainz nun beschäftigen. 

Denn es wurden durch die Unwetter auch große Summen Bargeld im wörtlichen Sinn verunreinigt, durch Schlamm, Abwässer und Heizöl. Diese werden nun von den Betroffenen bei der Bundesbank zur Erstattung eingereicht und anschließend von Spezialisten in Mainz gewaschen und überprüft. 

Dabei kommt es darauf an, dass die Einreichung möglichst zügig erfolgt, weil wie Bundesbankvorstand Beermann erläuterte, „die Geldscheine sonst verklumpen und hart wie Beton werden“. Der Service ist für Bürger/-innen kostenlos – die eingereichte Summe wird erstattet, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind. Es muss mehr als die Hälfte der beschädigten Banknote erhalten sein und es darf sich nicht um Falschgeld handeln. 


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