Der Handel mit Kunst, Antiquitäten und Kulturgütern ist weltweit ein Milliarden-Geschäft. Kein Wunder, dass auch Geldwäscher versuchen, diesen großen Markt für ihre Zwecke auszunutzen. Was ihnen dabei entgegenkommt sind zwei Dinge – zum einen die gerade in dieser Branche übliche und wichtige Diskretion und Verschwiegenheit. Zum anderen die häufige Einbindung von zwischengeschalteten Vermittlern, was die Rückverfolgung von Transaktionen erschwert. Dass die Volumina bei einzelnen Transaktionen sehr groß sein können, macht die Branche auch für potenzielle Geldwäscher zusätzlich interessant.
Die FATF zeigt in ihrem kürzlich veröffentlichten Bericht am Beispiel mehrerer Terrororganisationen auf, dass die Kunst- und Antiquitätenbranche grundsätzlich auch für Terrorismusfinanzierung anfällig ist. Immer wieder würden Terrororganisationen versuchen, durch den Verkauf von Kunstgegenständen aus ihrer Heimatregion Gelder für ihre kriminellen Aktivitäten zu beschaffen. Dass der ein oder andere Kunstliebhaber, besonders bei Gegenständen, die sonst womöglich nicht auf dem freien Markt zu erwerben sind, geneigt sein kann, nicht zu genau hinzusehen, wer da als Verkäufer auftritt, hilft dabei.
Der Bericht der FATF zeigt, dass die Methoden der Geldwäscher denen in anderen handelsbasierten Branchen durchaus ähneln – von der Verschleierung des tatsächlichen Käufers bzw. wirtschaftlich Berechtigten, die Vereinbarung von zu hohen oder zu niedrigen Preisen bis hin zur Nutzung von Scheinverkäufen. Bei der Terrorismusfinanzierung ist z.T. auch eine Zusammenarbeit von Terrororganisationen mit kriminellen Vereinigungen zu beobachten. Kulturgüter werden häufig außer Landes geschmuggelt und unter Einsatz von Briefkastenfirmen oder Bartransaktionen veräußert. Die Problematik wird zusätzlich dadurch verschärft, dass in der Kunstbranche die Identifizierung der an einer Transaktion beteiligten Käufer und Verkäufer nicht wie in anderen Branchen selbstverständlich ist.
Der Bericht enthält auch eine Liste mit Risikoindikatoren, die es Verpflichteten und Aufsichtsbehörden erleichtern soll, verdächtige Aktivitäten zu identifizieren. Zudem enthält er Beispiele von Maßnahmen, die Länder ergriffen haben, um dieser Anfälligkeit wirksam zu begegnen. Dazu gehören – wie so oft – die Einrichtung spezialisierter Arbeitsgruppen, der Zugriff auf einschlägige Datenbanken und die Kooperation mit entsprechenden Experten, insbesondere beim i.d.R. grenzüberschreitenden Kunsthandel.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge