Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, da legt der EU-Rat bereits einen weiteren Richtlinien-Vorschlag zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Überarbeitung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849) vor. Einer Pressemitteilung des EU-Rates vom 20.12.2016 zufolge, verfolgt der Richtlinien-Entwurf zwei Hauptziele:
- Es soll verhindert werden, dass das Finanzsystem zur Finanzierung strafbarer Handlungen genutzt wird.
- Die Transparenzvorschriften sollen verschärft werden, um zu verhindern, dass Gelder im großen Maßstab geheim gehalten werden.
Der vorgelegte Vorschlag, eine Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge und die Enthüllungen der „Panama Papers“, zielt vor allem darauf ab, inkriminierte Finanzquellen möglichst früh auszutrocknen.
>> Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council amending Directive (EU) 2015/849 on the prevention of the use of the financial system for the purposes of money laundering or terrorist financing and amending Directive 2009/101/EC