
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: EU-Rat legt Vorschlag für Überarbeitung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie vor
Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, da legt der EU-Rat bereits einen weiteren Richtlinien-Vorschlag zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Überarbeitung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849) vor. Einer Pressemitteilung des EU-Rates vom 20.12.2016 zufolge, verfolgt der Richtlinien-Entwurf zwei Hauptziele:
- Es soll verhindert werden, dass das Finanzsystem zur Finanzierung strafbarer Handlungen genutzt wird.
- Die Transparenzvorschriften sollen verschärft werden, um zu verhindern, dass Gelder im großen Maßstab geheim gehalten werden.
Der vorgelegte Vorschlag, eine Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge und die Enthüllungen der „Panama Papers“, zielt vor allem darauf ab, inkriminierte Finanzquellen möglichst früh auszutrocknen.
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