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Geldwäschebeauftragter

Aufgaben und Pflichten des Geldwäschebeauftragten

Rechtsanwalt Boltze und sein Team stehen Ihnen als externer Geldwäschebeauftragter beratend zur Seite.
RA Boltze ist zertifizierter Geldwäschebeauftragter (TÜV) und zertifizierter Compliance Officer.

Der Geldwäschebeauftragte ist für die Umsetzung der Vorschriften zur Geldwäscheprävention verantwortlich. Er ist Teil der sog. “internen Sicherungsmaßnahmen” nach § 6 Abs. 2 Ziff. 2 GwG i.V.m. § 7 GwG. Der Geldwäschebeauftragte ist der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet. Ihm ist ungehinderter Zugang zu sämtlichen Intormationen, Daten, Aufzeichnungen und Systemen zu gewähren, die er benötigt, um seine Aufgabe zu erfüllen.

Die Aufgaben als Geldwäschebeauftragter können auf externe Dritte, also Personen, die nicht im Unternehmen tätig sind, übertragen werden. Hierfür ist die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, dass die Aufgaben als Geldwäschebeauftragter ordnungsgemäß durchgeführt und die Steuerungsmöglichkeiten der Verpflichteten und die Kontrollmöglichkeiten der nach § 6 Abs. 7 GwG zuständigen Behörde nicht beeinträchtigt werden. Die Verantwortung für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten verbleibt bei dem Verpflichteten. Dabei hat der Verpflichtete sich vor Beginn der Zusammenarbeit von der Zuverlässigkeit des Dritten und während der Zusammenarbeit durch Stichproben über die Angemessenheit und Ordnungsmäßigkeit der von dem Dritten getroffenen Maßnahmen zu überzeugen. Die Maßnahmen des Dritten als (externer) Geldwäschebeauftragter werden dem Verpflichteten als eigene zugerechnet.

Da Rechtsanwälte die erforderliche Gewähr bieten, können diese ohne Zustimmung der zuständigen Behörde als externer Geldwäschebeauftragter tätig sein.

Unsere Leistungen als Geldwäschebeauftragter

  • Durchführung der Risikoanalyse (Gefährdungsanalyse) in Ihrem Unternehmen oder Geschäft und Ableitung von Handlungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention

  • Laufende Schulung der Mitarbeiter zum Geldwäschegesetz, zu Geldwäsche – Typologien und gesetzlichen Veränderungen

  • Beratung bei bevorstehenden Transaktionen

  • Beratung bei der Durchführung der Kundenüberprüfung und Identifizierung (z.B. Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten)

  • Im Verdachtsfall Erstellung einer Verdachtsmeldung

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden und Strafverfolgungsbehörden