Geldwäschebekämpfung in Deutschland – Bundesregierung veröffentlicht ernüchterndes Lagebild
Auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linken zum Stand der Geldwäschebekämpfung in Deutschland hat die Bundesregierung geantwortet. Die veröffentlichten Angaben werfen ein ernüchterndes Bild auf den Stand der Geldwäschebekämpfung in Deutschland. Exemplarisch sei auf folgende Zahlen hingewiesen:
Bundesweit standen den zuständigen Aufsichtsbehörden 2017 ca. 142 Mitarbeiter (vorläufige Zahlen) zur Verfügung, die den gesamten Nicht-Finanzsektor kontrollieren sollten (sh. Seite 15, BT-Drs 19/3818). Auf ein einzelnes Bundesland heruntergebrochen waren dies für den Aufsichtsbereich Berlin gerade mal eineinhalb Stellen. Eine weitere Zahl ist ein Beleg dafür, dass der politische Wille für eine effektive Geldwäschebekämpfung möglicherweise vorhanden ist, es aber offensichtlich an der Umsetzung fehlt: Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen hat im Zeitraum vom 26. Juni 2017 bis zum 29. Juli 2018 lediglich 25 Sofortmaßnahmen nach § 40 Absatz 1 GwG durchgeführt. Da aktuelle Zahlen für 2017/2018 derzeit nicht vorliegen soll die Zahl der Sofortmaßnahmen 2017/2018 mit der Anzahl von Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz aus dem Jahr 2016 gegenübergestellt werden: 40.690. Es ist unwahrscheinlich, dass die aktuelle Anzahl von Verdachtsmeldungen drastisch gesunken ist.
Die Antworten der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion der Linken zeichnet kein gutes Lagebild: Sowohl die öffentliche Hand als auch Teile der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz haben nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis.
-
Schulung zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge
-
Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden