Geldwäschebekämpfung ist Kriminalitätsbekämpfung: Bundestag beschließt Geldwäschegesetz
In seiner gestrigen Sitzung am 14.11.2019 hat der Deutsche Bundestag mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsparteien den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Die Parlamentarier, die sich bis zum Schluß des Gesetzgebungsprozesses dem versuchten Einfluss von Lobbyisten ausgesetzt sahen, haben damit den folgenden, wesentlichen Änderungen in der Geldwäschebekämpfung den Weg geebnet:
- Erweiterung des geldwäscherechtlichen Verpflichtetenkreises insbesondere auf den Bereich virtueller Währungen, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter, soweit die Lagerhaltung in Zollfreigebieten erfolgt, Lohnsteuerhilfevereine,
- Vereinheitlichung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern,
- Verschärfung der Sorgfaltspflichten im Immobiliensektor,
- Absenkung des Schwellenwertes und damit Einhalten der Sorgfaltspflichten bei Bargeschäften (z.B. Tafelgeschäften) im Edelmetallhandel von derzeit 10.000,- EUR auf 2.000,- EUR,
- Konkretisierung des Kreises „politisch exponierter Personen“ durch Listen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Funktionen beziehungsweise Ämtern,
- Zugang zum elektronischen Transparenzregister für die Öffentlichkeit,
- Einbeziehung öffentlicher Versteigerungen bei der Verhinderung von Geldwäsche.
- Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, BT-Drs. 19/13827>>
- Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 19/15163>>
- Sitzungsverlauf zu Tagesordnungspunkt 19 des Deutschen Bundestages, 14.11.2019>>