Am 24. Juni 2017 ist das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 39 veröffentlicht worden. Nach Art. 24 tritt das Gesetz am 26. Juni 2017 in Kraft und ist von den Verpflichteten bei der täglichen Arbeit unmittelbar zu berücksichtigen.
Einen Link zum neuen Geldwäschegesetz finden Sie unter Gesetz/Richtlinien/Verordnungen>>.