Die BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise, besonderer Teil für Versicherungsunternehmen, gelten ergänzend zu den allgemeinen Auslegungs- und Anwendungshinweisen aus dem Jahr 2018.
Die soeben von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) veröffentlichten Auslegungs- und Anwendungshinweisen, Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen, ergänzen und konkretisieren die im Dezember 2018 veröffentlichten Allgemeinen Auslegungs- und Anwendungshinweise und richten sich an verpflichtete Versicherungsunternehmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG, die von BaFin nach § 50 Nr. 2 GwG beaufsichtigt werden. In der Praxis sind die Auslegungs- und Anwendungshinweise von den verpflichteten Versicherungsunternehmen zu beachten, wobei der Besondere Teil dem Allgemeinen Teil vorgeht, sofern einzelne Punkte im Besonderen Teil konkretisiert werden.