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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Geldwäscheprävention: Auslegungs- und Anwendungshinweise für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe mehrerer Bundesländer hat erstmals Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) speziell für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Nichtfinanzunternehmen erstellt.

Mit den mit allen Bundesländern abgestimmten AuA liegt damit erstmals für alle Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor ein Dokument vor, das einen weitestgehend einheitlichen Konsens von Auslegungs- und Anwendungsfragen auf der aktuellen, seit 01. Januar 2020 gültigen Rechtslage darstellt.

Damit soll neben der bundesweiten Vereinheitlichung vor allem eine Hilfestellung für die Verpflichteten bei der praktischen Umsetzung der geldwäscherechtlichen Vorgaben erreicht werden. Gleichzeitig wird betont, dass es auch für die unterschiedlichen Aufsichtsbehörden der Länder einen Leitfaden für eine vergleichbare Anwendung der Vorschriften darstellt.

Eine regelmäßige Aktualisierung und ggfs. Ergänzung noch fehlender Themen ist vorgesehen.

Praxistipp:

Als verpflichtetes Unternehmen aus dem Nichtfinanzbereich sollten Sie sich die AuA unbedingt herunterladen und die zahlreichen Hinweise für die optimale Gestaltung der Geldwäscheprävention in ihrem Unternehmen nutzen. Denn es ist definitiv davon auszugehen, dass diese bei künftigen Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde als wesentliche Arbeitsgrundlage vorausgesetzt werden.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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