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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Geldwäscheprävention im Autohandel
24.05.2022 – Immer noch wird das Thema Geldwäsche in Teilen des Automobilhandels unterschätzt. Deshalb versuchen Kriminelle immer wieder, die Kfz-Branche zu Zwecken der Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung zu mißbrauchen.

Das Volumen an Geldwäsche in Deutschland wird auf 100 Milliarden Euro – pro Jahr – geschätzt. Das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) prognostiziert für das Jahr 2022 den Umfang der Schattenwirtschaft auf ca. 326 Mrd. Euro. Unter „Schattenwirtschaft“ sind gemeinhin ökonomische Aktivitäten zu verstehen, aus denen Einkommen erzielt wird, und dabei staatliche Regulierung, Besteuerung oder Erfassung vermieden wird – zusammengefasst: Steuerhinterziehung (ein strafbare Vortat zur Geldwäsche).  Im Automobilhandel gehen Experten davon aus, dass jährlich rund 100 Millionen Euro aus kriminellen Geschäften „gewaschen“ werden. Die Anfälligkeit der Branche ist aufgrund der gerade in Deutschland verbreiteten Barzahlung generell relativ hoch.

Durch die starke Zunahme von Verkäufen über das Internet, wird die Anonymität von Transaktionen erhöht und eine Identifizierung von Kunden schwieriger. Ebenfalls bringen steigende Kfz-Exporte ein höheres Risiko für Geldwäsche mit sich. Dazu verlangen die aktuellen Sanktionen aufgrund des Krieges in der Ukraine eine Anpassung der An- und Verkaufstätigkeit und eine Anpassung der Prozesse in den Unternehmen.

Praxistipp:

Eine wirksame Geldwäschecompliance in Autohäusern mindert das Risiko, aufgrund unzulänglicher oder sogar fehlender, interner Sicherungsmaßnahmen bußgeldrechtlich oder strafrechtlich belangt zu werden. Die Entscheidung, ob ein internes Risikomanagement zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgesetzt werden muss hängt u.a. auch damit zusammen, ob und in welcher Form Bargeldgeschäfte getätigt werden.  Bareinzahlungen eines Kunden auf das Konto eines Autohauses sind dabei regelmäßig als Annahme von Bargeld zu werten. Dies gilt natürlich auch für die künstliche Aufsplittung eines Bargeldbetrages, um den gesetzlichen Schwellenwert für Bargeldzahlungen bewusst zu unterschreiten. Wir verfügen über langjährige Praxis in der Beratung von Autohäusern in Fragen der Geldwäscheprävention und bieten sowohl die Durchführung von Risikoanalysen wie die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter:innen an – demnächst auch als Online-Seminar verfügbar. Unser Angebot reicht von der Beratung in Einzelfragen bis zur Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten – sprechen Sie uns gerne an.


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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