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Handelsbasierte Geldwäsche
Geldwäscheprävention in Monaco nicht ausreichend
06.02.2023 – Der Europarat – ein Zusammenschluss fast aller europäischen Länder und unabhängig von der Europäischen Union – hat die Geldwäscheprävention in Monaco kritisiert.

Die grundlegende Aufgabe des 1949 gegründeten Europarates ist der Schutz der Menschenrechte, allerdings werden auch zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen (Europarats-Konventionen) in diesem Gremium geschlossen. Eine seiner Expertenkommissionen, Moneyval, beschäftigt sich mit der Verbesserung der Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. 

Moneyval hat nun das Fürstentum Monaco aufgefordert, besser gegen Geldwäsche vorzugehen und sowohl sein Aufsichtssystem wie auch die Strafverfolgung zu verstärken. Denn gemessen am Risikoprofil Monacos, dass durch zahlreiche Casinos und dort ansässige Juweliere geprägt sei, würden zu wenig verdächtige Transaktionen gemeldet. Auch würden zu wenige Straftäter wegen Geldwäsche verurteilt und kaum entsprechendes Vermögen eingezogen. 

Da der Europarat unabhängig von der EU ist, hat die Aufforderung keine unmittelbaren Folgen. Allerdings könnte eine entsprechend negative Einschätzung durch die Financial Action Task Force (FATF) dazu führen, dass Monaco künftig als Drittland mit hohem Risiko für Geldwäsche eingestuft wird, sofern nicht entsprechende Gegenmaßnahmen durch das Fürstentum in die Wege geleitet werden. Dies hätte dann wiederum ggf. Auswirkungen auf eine unternehmensspezifische Risikoanalyse.


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