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Geldwäschebeauftragter - Blick nach oben zur Spitze eines Wolkenkraters
Geldwäscheprävention ist ein Schwerpunkt der BaFin
19.11.2021 – Die BaFin hat ihre Mittelfristziele für die eigene Aufsichtstätigkeit veröffentlicht. Die Intensivierung der Geldwäscheprävention ist ein Schwerpunkt.

Die Mittelfristziele der BaFin sind für die beaufsichtigten Unternehmen von Bedeutung, da sie deutlich machen, wo die Aufsicht künftig ihre Schwerpunkte setzen will. Dazu gehören neben der Stabilität und Sicherheit der beaufsichtigten Unternehmen auch ihre operative Resilienz, insbesondere hinsichtlich der stark zunehmenden Cyberrisiken aber auch hinsichtlich der durch Auslagerungen beeinflussten Wertschöpfungsketten. Die frühzeitige Identifikation von Problemunternehmen und deren Kontrolle sowie die Stärkung des Verbraucherschutzes und der Marktaufsicht, insbesondere der Bilanzkontrolle gehören ebenfalls zu den Schwerpunkten wie die Geldwäscheprävention. In diesem Bereich will die BaFin ihre Aufsicht intensivieren um sicherzustellen, dass die Kontrollen und Systeme der verpflichteten Unternehmen wirksam sind. 

Die Mitteilung der BaFin zu den Mittelfristzielen im Original finden Sie hier. 

Dass das Thema Geldwäscheprävention eine wichtige Rolle spielt, zeigt zusätzlich auch das neue Bafin-Journal – 8 Beiträge befassen sich unmittelbar mit geldwäscherelevanten Themen: 

  • Neue Exekutivdirektorin für Abwicklung einschl. Geldwäscheprävention 
  • Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG 
  • Aktualisierung der Hochrisikostaaten mit Defiziten bei der Geldwäschebekämpfung 
  • Erneute Abfrage der BaFin bei allen deutschen Kreditinstituten zu Cum/Cum-Geschäften 
  • BaFin bekräftigt vollständige Umsetzung der neuen EBA-Leitlinien zur Geldwäscheprävention 
  • Erneute Maßnahmen gegen die N26-Bank wegen Defiziten bei der Bekämpfung von Geldwäsche 
  • Verwarnung eines Geschäftsleiters eines beaufsichtigten Kreditinstituts sowie
  • Widerruf der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten bei einem Kreditinstitut 

     Praxistipp: 

    Die Wahl des Schwerpunktes Geldwäscheprävention der BaFin zeigt, dass es für Sie als verpflichtetes Unternehmen unbedingt erforderlich ist, in diesem Bereich umfassend und gut aufgestellt zu sein. Das beginnt bei der Risikoanalyse und den Sicherungsmaßnahmen und geht über den Einsatz neuer Technologien oder Vertriebswege bis zu organisatorischen Maßnahmen wie Schulung und Überprüfung der Mitarbeiter:innen. Für Unternehmen, die kräftig wachsen (wollen) sind die Sicherstellung der Erfüllung der Risikobewertung neuer Kundenbeziehungen und neuer Vertriebswege sowie der Durchführung der Kundensorgfaltspflichten von besonderer Bedeutung.  

    Wenn Sie an einer unabhängigen Prüfung interessiert sind, ob Ihr Unternehmen in Fragen der Geldwäscheprävention gut aufgestellt ist, sprechen Sie uns gerne an. 



    Unsere Leistungen
    Wir beraten bei:
    • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
    • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

    • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

    • Kommunikation mit Behörden
    Wir bieten:
    • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

    • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

    • Seminare / Workshops / Vorträge

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