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Hochrisikostaaten, Drittlandliste
Geldwäscheprävention – nicht nur in Europa ein Thema
28.05.2021 – Bei der Vielzahl von Nachrichten in Deutschland und Europa zum Thema Geldwäsche mag es Manchem so erscheinen, als sei das ein europäisches Problem. Dem ist nicht so.

Die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein internationales Anliegen, das in sehr vielen Ländern weltweit intensiv verfolgt wird. Beispielhaft zeigen dies die beiden aktuellen Meldungen aus den USA und Bahrain.

So hat die Staatsanwaltschaft Bahrain zum wiederholten Male Anklage gegen einheimische und iranische Geldhäuser erhoben, weil sie unter dem Verdacht stehen, gegen internationale Sanktionen verstoßen und damit Geldwäsche in Milliardenhöhe ermöglicht zu haben. Die Strafen fallen im Königreich Bahrain drastisch aus – so wurden vergangenes Jahr einige Bankmitarbeiter zu 5 Jahren Gefängnis und Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt.

Ein breites internationales Interesse liegt auch dem Fall des ehemaligen Chefs der österreichischen Meinl-Bank zugrunde. Ihm werden Bestechung und Geldwäsche in Brasilien, Mexiko und Panama vorgeworfen. Dazu soll er zwischen 2006 und 2016 mit dem brasilianischen Baukonzern Odebrecht ein umfangreiches System von Geldwäscheaktivitäten durchgeführt haben, um die umfangreichen Schmiergeldzahlungen des Bauunternehmens zu finanzieren. Diese wurden von Odebrecht und dem Mutterkonzern Braskem bereits vor einigen Jahren zugegeben und es wurde eine Strafzahlung in Höhe von 3,5 Milliarden Dollar akzeptiert. Auf Antrag der USA wurde der ehemalige Bankmanager jetzt in Großbritannien verhaftet, ihm soll in New York der Prozess gemacht werden. 

Praxistipp:

Nicht nur direkt handelnde Akteure können mit empfindlichen Strafen und Bußgeldern bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Vorgaben belegt werden. Gleichermaßen kommt eine Haftung von verantwortlichen Vorständen, Geschäftsführern oder Führungskräften in Betracht, wenn diesen ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden kann, weil das Unternehmen nicht regelkonform (compliant) aufgestellt ist. Ein unternehmensspezifisches Compliancemanagement-System, welches laufend auf den Prüfstand gestellt wird, vermindert etwaige Haftungsrisiken deutlich.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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