Die Regelungen des Geldwäschegesetzes forden von bestimmten Berufsgruppen bzw. Branchen, dass diese einen (externen) Geldwäschebeauftragten vorhalten müssen. Dabei entwickeln sich die Aufgaben des Geldwäschebeauftragten zunehmend von einer passiven Kontrollfunktion hin zu einer aktiven Geldwäscheprävention.
Wer allerdings im Einzelfall nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet ist, ist nicht immer einfach festzustellen. Eine erste Hilfe zur Einschätzung einer möglichen Verpflichtung finden Sie hier.
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