Angestoßen durch den Wirecard-Fall hatte das Bundesfinanzministerium die Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Studie hat dabei zunächst den Ist-Zustand analysiert und in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der Aufsicht, des Ministeriums aber auch Verbandsvertretern der beaufsichtigten Unternehmen sowie Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft Eckpfeiler für eine Weiterentwicklung definiert. Diese wurden einer internationalen Best Practise Analyse unterzogen, so dass auch besonders geeignete Vorgehensweisen von Aufsichtsbehörden anderer Länder (Schweden, Singapur, Großbritannien) berücksichtigt wurden. Die geplante Neuaufstellung erfordert mittelfristig einige Dutzend neue (Vollzeit-)Stellen.
Mit der Weiterentwicklung sollen drei übergeordnete Ziele verfolgt werden –
die Stärkung der Durchsetzungsfähigkeit im Aufsichts– und Prüfungshandeln, die Straffung interner Strukturen und Abläufe und der Einsatz moderner Technologien sowie die Implementierung eines datengetriebenen Aufsichtsansatzes.
Basierend auf den Ergebnissen hat das Ministerium einen sieben Punkte umfassenden Plan zur Neuaufstellung der Aufsichtsbehörde festgelegt. Diese umfassen u.a.:
- Die Schaffung einer geschäftsfeldübergreifenden Fokusaufsicht für die Beaufsichtigung komplexer Unternehmen.
- Die Schaffung von Taskforce Teams, die auch vor-Ort-Prüfungen durchführen können.
- Einen Personalaufbau insbesondere mit Erfahrung in der Durchführung von Prüfungen und neuen Technologien – dabei soll auch die Beauftragung externer Prüfer zur Erweiterung der Kapazitäten geprüft werden.
- Die systematische Auswertung vorliegender in– und externer Informationen (Beschwerdeabteilung, Hinweisgeberstelle, Sonderprüfungen, ORSA-Meldungen, Presse usw.).
- Die Stärkung der Handlungsbefugnisse der BaFin durch entsprechende Anpassung der gesetzlichen Vorgaben sowie
- die Implementierung einer zentralen Data Intelligence Unit (DIU) u.a. mit dem Ziel der Einführung eines digitalen Cockpits mit allen relevanten Informationen für die Fachaufsicht (Solvenz- und Verhaltensaufsicht sowie Bilanzkontrolle).
- Die Stärkung des künftigen Präsidenten/der Präsidentin durch direkte Zuständigkeit für die Steuerung der Fokusaufsicht sowie der Task Force Einheiten.
Erste Ergebnisse sollen bis zum Sommer 2021 vorliegen – und dazu beitragen, dass die Aufsicht künftig wie vom Bundesfinanzminister gefordert „mehr Biss“ hat.
>>BaFin-Pressemitteilung zur Neuaufstellung der BaFin – vom 04.02.2021
>>BMF: Roland Berger – Stärkung der Aufsichtsstruktur der BaFin – Abschlussbericht vom 02.02.2021
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge