Gesetzentwurf zur Geldwäscheprävention verabschiedet
Am 22. Februar 2017 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Damit soll das bestehende Geldwäschegesetz angepasst und der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem folgende Änderungen gegenüber der bestehenden Gesetzeslage:
- Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) wird umstrukturiert und erhält mehr Personal.
- Es ird ein zentrales elektronisches Transparenzregister geschaffen. Daraus lassen sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen.
- Der risikobasierte Ansatz in Unternehmen in Zusammenhang mit Transaktionen wird gestärkt. Bei höheren Risiken muss mehr getan werden, um diese zu minimieren, während bei geringen Risiken vereinfachte Maßnahmen ausreichen.
- Der Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße wird deutlich angehoben. Künftig veröffentlichen die Aufsichtsbehörden zudem unanfechtbar gewordene Bußgeldentscheidungen auf ihrer Internetseite. Dies soll präventiv wirken und zur Befolgung der geldwäscherechtlichen Vorschriften anhalten.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier>>.
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