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Glücksspiel, Sportwetten, Lotterie
Glücksspiel birgt Geldwäsche-Gefahren
14.11.2022 – Die EU-Kommission hat ihre Risikoanalyse zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert. Dabei stellt sie eine besondere Anfälligkeit des Glücksspiels – sowohl online wie offline – für Geldwäsche fest.

Besonders hoch sei das Risiko bei Online-Casinos und Sportwetten. Zwar habe der größte Teil der Anbieter von Online-Glücksspielen in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht, aber weitere Verbesserungen seien notwendig. Dies allerdings auch auf Seiten der staatlichen Aufsichtsbehörden – neben Malta, das u.a. wegen zu lascher Regularien für das Online-Glücksspiel auf die graue Liste der FATF gesetzt wurde – müsse auch das Rückmeldeverhalten der nationalen Meldestellen für verdächtige Transaktionen deutlich verbessert werden. 

Weiterhin wird eine Absenkung des bisherigen Schwellenwertes von 2.000 ,- Euro empfohlen – ab dieser Höhe müssen bei Kundengewinnen durch den Anbieter routinemäßige Kontrollen durchgeführt werden. Die Gefahren bei den Glücksspielanbietern vor Ort schätzt die EU inzwischen geringer ein – das Risiko wurde seit dem letzten Report von 2019 von „hoch“ auf „mittel“ reduziert. Als größte Gefahr wird die Bestechung von Casino-Mitarbeitern gesehen, die mit der Bekämpfung von Geldwäsche beauftragt seien – insbesondere bei privaten Anbietern, in geringerem Umfang bei staatlichen Glücksspielanbietern. Dass die Anbieter auf die Durchführung regelmäßiger Schulungen für ihre Mitarbeiter hingewiesen werden, zeigt die Wichtigkeit eigener Maßnahmen der Anbieter. Allerdings sollte dies zumindest in Deutschland nach dem Geldwäschegesetz Standard sein. Ebenso, wie die Verhinderung, dass einzelne Spieler bei einem Betreiber mehrere Konten besitzen. 

Praxistipp: 

Wenn Sie als nach dem GwG verpflichtetes Unternehmen für die Schulung ihrer Mitarbeitenden Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns gerne an – wir bieten sowohl Erst- wie Auffrischungsschulungen – persönlich vor Ort oder online. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

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