
Wetten waren schon immer ein lukratives Geschäftsfeld – für die Betreiber der Wettbüros und Casinos, aber auch für die Organisierte Kriminalität, denn in Spielhallen lässt sich mit wenig Aufwand Geld waschen. Und je nachdem profitiert auch der Staat.
Und obwohl die Nationale Risikoanalyse zur Geldwäsche die Branche als höchst riskant und für Geldwäsche anfällig einstuft, werden diese demnächst liberalisiert. Nun könnte man meinen, besser so, als wenn übers Internet fragwürdige Umgehungsstrategien ins Ausland gewählt werden – kann doch der deutsche Fiskus dann wenigstens davon profitieren. Aber es ist sicher nicht vermessen, zu erwarten, dass eine so gefährdete Branche angemessen überwacht und beaufsichtigt wird. Doch genau daran hapert es wie correctiv aufzeigt.
Weder fühlt sich die BaFin zuständig, da Glücksspiel dem Nicht-Finanzsektor zugerechnet wird. Die Schnittstelle, dass über Banken, die sehr wohl der Aufsicht der BaFin unterliegen, Gelder – auch aus unerlaubtem Glücksspiel – von Spielern ein- oder an sie ausgezahlt wird, wird bislang mehr oder weniger ignoriert.
Die Aufsichtsbehörden in den Bundesländern sind im Gegensatz dazu weder personell in der Lage komplexe und weitverzweigte Unternehmensstrukturen zu beaufsichtigen, noch verfügen sie in den meisten Fällen über das notwendige Wissen über die Branche – schließlich sind sie auch noch für Güterhändler und Immobilienmakler zuständig. Und auch die FIU tut sich bislang schwer mit der Abgrenzung, welche Fälle unerlaubt und welche noch rechtlich zulässig sind. Dabei ist Glücksspiel einer von zehn Risikoschwerpunkten der FIU.
Niedersachsen – bislang zuständig für die Koordination der Glücksspielaufsicht – hat bereits im vorigen Jahr erklärt: „Bei Glücksspielanbietern, die per se unerlaubte Angebote betreiben, entfallen neben dem Erlass von Untersagungsverfügungen gesonderte geldwäscheaufsichtliche Maßnahmen“. Heißt, wenn das Glücksspiel illegal erfolgt, wird der Verdacht auf Geldwäsche gar nicht weiterverfolgt.
Diese Unterscheidung macht die FIU nicht, sondern verfolgt Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, wenn sie sich aus den bei ihr eingehenden Verdachtsmeldungen ergeben. Allerdings betrafen weniger als 1 % der Meldungen im letzten Jahr diese Branche.
Dabei ist es kein Geheimnis, dass insbesondere die organisierte Kriminalität, allen voran die Mafia, immer häufiger das Glücksspiel zur Geldwäsche nutzen, teils sogar mit eigenen Glücksspielanbietern. Dass die Geldwäsche im Online-Glücksspiel in Deutschland fast gar nicht bekämpft wird, hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht im Dezember vorigen Jahres kritisiert: „Nach Ansicht des Bundesrechnungshofes gibt es im NFS (Nicht-Finanzsektor) keine wirksame Geldwäscheaufsicht“. Auch deswegen hat die EU im Februar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge