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Großbritannien verschärft Anti-Geldwäsche- Bestimmungen für Krypto-Firmen
01.07.2021 – Die Freiheit in der Rechtsprechung nach dem Brexit eigene Wege gehen zu können, nutzt Großbritannien aktuell, um die Geldwäsche-Vorschriften für Krypto-Unternehmen zu verschärfen. Dabei nimmt sie auch die Abwanderung vieler Firmen ins Ausland in Kauf.

Bisher ist London der führende Hub für Fintechs in Europa. Allerdings will die britische Finanzmarktaufsicht (FCA, Financial Conduct Authority) nun strengere Regeln für Krypto-Firmen durchsetzen. Dabei schreckt sie auch vor drastischen Maßnahmen nicht zurück – so wurden unlängst die Nutzer einer Krypto-Tauschbörse gewarnt, deren Dienste in Anspruch zu nehmen, weil diese illegal sein könnten.  

Bis dato gibt es seitens der FCA die Möglichkeit für Krypto-Unternehmen, sich registrieren zu lassen und dafür eine zeitweilige Erlaubnis zum Betreiben der Geschäfte zu bekommen. Die Registrierung ist allerdings seitens der FCA mit einer Überprüfung der Umsetzung der Anti-Geldwäsche-Regularien bei den Unternehmen verbunden. Und nach dem Brexit hat die FCA die Standards für die Geldwäschebekämpfung verschärft und will diese Flexibilität nutzen, um die Regeln auf den UK-Markt zuzuschneiden und zügig hohe internationale Standards umzusetzen. 

Diese Vorgehensweise hat nun dazu geführt, dass über die Hälfte der Unternehmen, die eine Registrierung beantragt hatten, ihren Antrag zurückgezogen haben. Einige wollen ihren Firmensitz definitiv aus Großbritannien verlegen. Dies nimmt die FCA in Kauf, weil sie Innovationen unterstützen will und gleichzeitig strenge Standards für die Geldwäschebekämpfung aufrechterhalten will. 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung eines AML-Compliance-Managementsystems für Ihr Unternehmen. Wertvolle Hinweise für die Umsetzung relevanter Regularien für das Unternehmen auf dem britischen Markt erhalten Sie auch durch das „FCA Handbook“.



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