Güterhändler und das Geldwäschegesetz
Der Geldwäscheskandal der Danske-Bank zieht immer größere Kreise. Neben der Deutschen Bank scheinen nun auch weitere deutsche Unternehmen von dem weltweit größten Geldwäscheskandal erfasst zu werden. Wie das ARD-Politmagazin Kontraste in Zusammenarbeit mit der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ jüngst berichtet, haben namhafte deutsche Unternehmen Zahlungen erhalten, die von Konten kamen, die den Empfängern der Warenlieferungen angeblich nicht zugeordnet werden konnten. Den betroffenen Unternehmen drohen, neben einer möglichen Beschädigung ihres Rufes in der Öffentlichkeit, kostenintensive Bußgeld- und im schlimmsten Falle Strafverfahren gegen die Verantwortlichen.
Dabei muss es erst gar nicht so weit kommen. Die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) sind in diesem Punkt klar: Güterhändler sind verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu berücksichtigen. Auch den Begriff „Güterhändler“ definiert das GwG. „Güterhändler im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung sie handelt.“ Der Kreis der Verpflichteten im Güterhandel im Sinne des GwG ist demnach sehr weitreichend. Da das GwG einen risikobasierten Ansatz verfolgt, unterliegen die verpflichteten Güterhändler allerdings nicht allesamt den gleichen Anforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Neben der grundsätzlichen Einhaltung allgemeiner Sorgfaltspflichten kann darüber hinaus auch ein Risikomanagement erforderlich werden, welches eine Geldwäsche-Risikoanalyse und darauf aufbauend geschäfts- und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen beinhaltet. Weitere Maßnahmen zur Geldwäscheprävention sind Mitarbeiterschulungen sowie die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten.
Die Zeit für Güterhändler, in der das GwG nur als lästiges Übel betrachtet wird, scheint durch die jüngsten Geldwäsche-Skandale, der Vergangenheit anzugehören. Im Gegenteilt: Es ist höchste Zeit, sich mit dem GwG auseinanderzusetzen und in allen Bereichen auf eine regelkonforme Unternehmensführung hinzuwirken. Nur dies sichert eine Unternehmung dauerhaft vor Compliance-Verstößen und schafft Kundenvertrauen sowie -bindung.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden