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Güterhändler gehören zu den Verpflichteten nach dem GwG
Handelsbasierte Geldwäsche
14.12.2021 – Das Zentrum für Europäische und internationale Strafrechtsstudien (ZEIS) warnt vor der Ausbreitung von Geldwäsche im Güterhandel im Rahmen von „crime as a service“.

Das Deutschland für Geldwäscher interessant ist, ist bekannt. Zunehmend wird dabei auch der Güterhandel missbraucht, das geht so weit, dass Kriminelle in einschlägigen Foren im Darknet Anzeigen aufgeben, die gezielt nach Unterstützung bei der Säuberung von (kriminell erworbenen) Einnahmen fragen, gegen entsprechende Provision von 10-20%. 

Laut ZEIS ist keine Branche davor gefeit, mit dieser speziellen Form von handelsbasierter Geldwäsche in Berührung zu kommen, alles was man handeln könne, werde auch zur Geldwäsche genutzt. Dabei sind die Methoden durchaus vielfältig und für den Geschäftspartner von Unternehmen, die sich für solche Geldwäsche-Praktiken zur Verfügung stellen nicht immer leicht zu durchschauen. 

Das fängt mit falscher Rechnungsstellung (zu hoch/zu niedrig) an, geht über Mehrfachabrechnungen von Waren (CUM/EX lässt grüßen) über Abweichungen zwischen Bestellung und Lieferung bis hin zu gefälschten Rechnungen für Lieferungen, die gar nicht erfolgten. Deshalb ist der Anteil der sog. handelsbasierten Geldwäsche am geschätzten Gesamtvolumen von 100 Milliarden Euro, die jährlich (!) in Deutschland gewaschen werden, nicht bekannt. Da es beim Güterhandel z.B. mit Spezialmaschinen oder Fertigungsanlagen oft um sehr große Beträge geht, können damit schnell größere Summen schmutzigen Geldes gewaschen werden. 

Ein Problem ist, dass solche Fälle oft komplex und schwer zu erkennen sind. Deshalb gilt es, bei den Kontrollbehörden für entsprechend geschultes Personal und adäquate technische Voraussetzungen zu sorgen. Aber auch dann muss die strafrechtliche Hürde überwunden werden, dass das der Anklage zugrundeliegende Delikt nachweisbar sein muss – und das ist gerade bei internationalen Geschäften oft mit sehr hohem Aufwand verbunden. Insofern verwundert es nicht, dass sich die Stimmen mehren, die auch in Deutschland die Einführung einer Finanzpolizei mit entsprechender Expertise fordern. 

Eine unangenehme Nebenwirkung hat diese Form von Geldwäsche nämlich auch für alle ehrlichen Händler. Denn Geldwäscher nehmen bewusst in Kauf, dass sie nicht 100% ihres kriminell erworbenen Geldes waschen können und deshalb z.B. mit Dumping-Preisen den Markt verzerren und sich damit Vorteile gegenüber anderen Unternehmen verschaffen. 

Praxistipp:

Wir empfehlen, dass Güterhändler (betrifft alle Branchen, die mit Gütern handeln!) sich mit den folgenden Dokumenten vertraut machen:

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen bei der Umsetzung der geldwäscherechtlichen Vorgaben im Unternehmen helfen können.


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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