
Deshalb hatte die EU-Kommission unlängst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nachdem das Ende 2022 im Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundesrat scheiterte. Dem will die Regierungskoalition nun offenbar vorbeugen und hat für den 17.03. zwei neue Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Richtlinie in den Bundestag eingebracht. Dabei wurde das HinSchG in nahezu unveränderter Form eingebracht, allerdings wurde Beamte und Gemeinden der Bundesländer vom Anwendungsbereich ausgenommen, sodass das Gesetz ohne Zustimmung durch den Bundesrat in Kraft treten könnte. Der zweite Teil, einschließlich dieses Personenkreises, bliebe dann zustimmungspflichtig, weshalb Transparency an den Bundesrat appelliert, diesem auf seiner Sitzung Ende März auch zuzustimmen.
Praxistipp:
Wenn Sie als Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst werden, ist es höchste Zeit, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen können. Es müssen – abhängig von der Größe des Unternehmens in bestimmten Fristen – interne Meldestellen und Konzepte zum Schutz von Hinweis gebenden eingerichtet und betrieben werden. Erfolgt dies nicht, drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Die IHK Stuttgart hat das Thema dankenswerterweise sehr anschaulich aufbereitet, wie Sie hier nachlesen können. Wenn Sie zu diesem Thema eine persönliche Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge