Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter schaut auf ein altes römisches Säulengebäude
Höhere Kapitalanforderungen für Start-Up Versicherer
Die BaFin führte in ihrem Journal vom Januar aus, dass sie künftig an neugegründeten Versicherungs-Start-Ups höhere Kapitalanforderungen stellen will.

Ob das gleich Daumenschrauben sind, oder eher ein Levelled-Playing-Field im Sinne von vergleichbaren Anforderungen an vergleichbare Unternehmen, darüber kann man trefflich streiten. Fakt ist, dass die BaFin als Aufsichtsbehörde u.a. für alle Versicherungsunternehmen von diesen künftig erwartet, dass sie über die geplante Anlaufphase hinaus Rücklagen in Form eines höheren Organisationsfonds sowie höhere versicherungstechnische Rückstellungen bilden. 

Damit soll abgedeckt werden, dass sich das Erreichen der Wirtschaftlichkeitsschwelle verzögern kann, wenn der erwartete Kundenzustrom (und damit Prämieneinnahmen) nicht so fließen wie im Businessplan unterstellt und gleichzeitig höhere Ausgaben erforderlich sind für z.B. Investitionen in die IT. Unter dem Strich führt dies zu höheren Kapitalanforderungen bei Neugründungen, da sie entsprechend mehr Risikokapital in Form von Eigenkapital vorhalten müssen.  

Dies dient aus Sicht der BaFin dem Kundenschutz, der eine ihrer zentralen Aufgaben darstellt. Seitens der Start-Up-Szene wird darauf hingewiesen, dass dies sehr weitreichende strukturelle Veränderungen seien, die ihres Erachtens vom Gesetzgeber vorgenommen werden müsste. Zudem entsprächen diese Anforderungen nicht den Gepflogenheiten von Wagniskapitalgebern oder wie ein Vertreter des Branchenverbandes GDV meinte – „der Risikoappetit von Finanzmarktaufsehern und Start-up-Gründern unterscheidet sich sehr“.  

So prallen Förderung von Start-Ups und der Wagniskapitalkultur einerseits mit der Forderung nach gleichem Schutz eines Verbrauchers bei jungen wie bei etablierten Anbietern aufeinander – beide Seiten haben gute Argumente. Den ein oder anderen inzwischen schon etablierten Anbieter schockt das nicht mehr, aber ein Mittelweg erscheint schwierig, zumal die Aufsicht in letzter Zeit vielfach wegen vermeintlich zu laxer Handhabung ihrer Aufsichtspflichten in der Kritik stand. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: