
Das schwedische Geldwäschegesetz stellt – wie das deutsche GwG – hohe Anforderungen an Glücksspielunternehmen, um zu verhindern, dass ihre Angebote zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen müssen u.a. ihre Kunden identifizieren und ausreichende Informationen über diese in Erfahrung bringen, um mögliche Risiken einschätzen zu können.
Gegen diese Pflichten hat der Online-Casino Anbieter „Mr Green“ zumindest in Schweden in einigen Fällen verstoßen – so hätten einige Spieler innerhalb eines Jahres das Dreifache ihres Jahreseinkommens verspielt, in einem anderen Fall hatte ein Kunde fast 4 Mio. Euro eingezahlt und es seien nach einigen Verlusten auch bei der Auszahlung von über 3 Mio. Euro keine Maßnahmen ergriffen worden, um mögliche Geldwäsche-Aktivitäten zu untersuchen.
„Mr Green“ hat in einer Stellungnahme technische Probleme bei der Einführung eines neuen Erkennungssystems als Ursache angegeben und eine verbesserte Handhabung in Zukunft zugesichert.
Der deutsche Glücksspielmarkt ist übrigens mit geschätzten 14 Milliarden Euro Spielumsatz pro Jahr der größte in Europa. Ca. 20% davon und damit fast 3 Milliarden Euro entfielen bislang auf die Online Casinos. „Mr Green“ gilt als Premium-Anbieter und über seine Holding in Malta war sein Angebot auch in Deutschland nutzbar. Allerdings ist das Angebot erst seit dem 01. Juli 2021 in ganz Deutschland legal möglich, vorher gab es mit Schleswig-Holstein nur ein einziges Bundesland, dass einzelne Lizenzen für Onlineanbieter von Glücksspielen erteilt hat.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge