Damit spitzte sich der Streit zwischen der Aufsicht und dem FinTech-Institut, das Bankdienstleistungen auf der eigenen Plattform als Service anbietet, weiter zu. Schon Anfang 2023 wurde durch die BaFin ein Sonderbeauftragter bestellt und das Neugeschäft eingeschränkt.
Nun kamen laut Auskunft der BaFin systematisch zu spät erfolgte Verdachtsmeldungen zu zahlreichen Fällen von Geldwäsche hinzu. Zur unverzüglichen Abgabe einer solchen Meldung bei der FIU sind Finanzinstitute verpflichtet, wenn bei Transaktionen der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.
Dagegen hat Solaris offensichtlich in so hohem Maße verstoßen, dass jetzt ein Bußgeld in Höhe von 6,5 Millionen Euro verhängt wurde.
Praxistipp:
Auch wenn Sie als verpflichtetes Unternehmen womöglich der Meinung sind, dass die umfangreichen Vorschriften z.B. zur Geldwäscheprävention Ihre geschäftliche Expansion behindern, tun Sie gut daran, die Vorschriften ernst zu nehmen und einzuhalten.
Denn die Kosten für eine zuverlässige Geldwäscheprävention sind mit Sicherheit ein Vielfaches niedriger, als millionenschwere Bußgelder. Von dem Schaden für die öffentliche Reputation ganz zu schweigen – wie auch der umgehend aktualisierte Eintrag bei Wikipedia zeigt.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge