
Das ursprünglich aus 2013 stammende Anwendungspapier wurde von den Aufsichtsbehörden umfassend überarbeitet. Es richtet sich in erster Linie an Lebensversicherer und entsprechende Versicherungsvermittler. Sein Zweck ist es, die betroffenen Unternehmen über Möglichkeiten von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Tätigkeitsfeld zu informieren und Maßnahmen vorzustellen, die dieses Risiko mindern können.
Wichtige Regelungen betreffen die folgenden Punkte:
- Merkmale von Lebensversicherungsprodukten die aus Sicht der IAIS für Geldwäsche/TF relativ anfällig sind (Abschnitt 2.1)
- Deutliche Ausweitung der Beschreibung des Prozesses zur Identifizierung und Bewertung der Risiken (Abschnitt 4), insbesondere zur Bewertung des Kundenrisikos (Abschnitt 5)
- Auflistung von Beispielen für Produkte, Transaktionen oder Vertriebskanäle, die ein höheres Risiko umfassen
- Fallbeispiele aus Meldungen an die verschiedenen FIU sowohl zu versuchter Geldwäsche wie zu Terrorismusfinanzierung (Anhang I bzw. II).
Praxistipp:
Auch wenn Versicherungen grundsätzlich ein relativ geringes Risiko aufweisen, zur Geldwäsche missbraucht zu werden, lohnt es sich, die Hinweise durchzusehen und mit den eigenen angebotenen Produkten, Vertriebswegen und Kunden zu vergleichen. Dazu bietet das Papier (Link s.u.) zahlreiche Anhaltspunkte – von besonderem Interesse dürften auch die beiden Anhänge sein, die mit realen Fallbeispielen illustrieren, wie Kunden versucht haben, Versicherungsprodukte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu nutzen.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge