
Im Kampf gegen Geldwäsche Zoll gestärkt
In seiner Sitzung am 18.01.2017 hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend ohne Gegenstimmen für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes votiert. Künftig werden dem Zoll verstärkte Kontrollmöglichkeiten bei der Ein- und Ausfuhr von Postsendungen eingeräumt. Ziel ist, dem illegalen Geldtransfer wirksam zu begegnen. Mitarbeiter der Zollverwaltung soll es ermöglicht werden, auch in den Geschäftsräumen der Postdienstleister risikoorientierte und stichprobenartige Kontrollen vornehmen zu können. Der Gesetzgeber erhofft sich damit eine noch wirksamere Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.
Unsere Leistungen
Wir bieten:
-
Schulung zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge
-
Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
Rufen Sie uns kostenlos
und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380
Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: