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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Immobilienbranche: Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung kommt
Am 31. August 2020 hat das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium die Geldewäschegesetzmeldepflichtverordnung (GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht.

Die GwGMeldV-Immobilien, die am 01. Oktober 2020 in Kraft treten wird, verpflichtet künftig Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes genannten Vereine dazu, bei Immobilientransaktionen oder solchen Transaktionen, die mit diesen in Zusammenhang stehen (sh. § 1 Grunderwerbsteuergesetz), folgende Sachverhaltskonstellationen unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden:

  1. Transaktion hat einen Bezug zu Risikostaaten oder Sanktionslisten
  2. Bei der beabsichtigten Transaktion gibt es Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder wirtschaftlich Berechtigten
  3. Bei der beabsichtigten Transaktion gibt es Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Stellvertretung des an dem Erwerbsvorgang Beteiligten
  4. Bei der beabsichtigten Transaktion gibt es Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität

Liegen Tatsachen vor, die einen Geldwäscheverdacht oder den Verdacht der Terrorismusfinanzierung entkräften, dann kann von einer Verdachtsmeldung abgesehen werden. Dies ist dann zu dokumentieren und zu archivieren.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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