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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Immobiliensektor – Geldwäsche treibt die Preise
27.02.2024 – Trotz gestiegener Zinsen ziehen die Preise für Immobilien und Mieten z.T. schon wieder an, besonders in Ballungsräumen. Schuld daran ist auch Geldwä-sche, denn der Immobiliensektor ist nach Einschätzung der Nationalen Risikoanalyse des BMF anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

In Großstädten wie München, Frankfurt oder Berlin haben sich die Immobilienpreise seit 2010 rund verdreifacht. Auch die Mieten stiegen im gleichen Zeitraum teilweise auf das Doppelte. Was Immobilienmakler grundsätzlich freuen kann, ist ihr Honorar doch in aller Regel preisbezogen. Wenn man allerdings neuere Zahlen hört, dass bis zu 30% der kriminellen Gelder in Deutschland in den Immobiliensektor fließen, relativiert sich die Freude.

In absoluten Zahlen werden geschätzt jedes Jahr in Deutschland rund 100 Milliarden Euro „gewaschen“. Man sollte nicht vergessen, dass hinter diesem Euphemismus kriminelle Machenschaften wie Drogenhandel, Menschenhandel, Waffenschmuggel und Steuerhinterziehung stehen, um nur einige zu nennen. Dass es keine genauen Zahlen gibt, ist in der sonst mit statistischen Daten gesegneten Bundesrepublik Deutschland eine Lücke, die ebenfalls verdeutlicht, warum Deutschland immer noch als Geldwäscheparadies eingestuft wird.

Auch wenn andere Quellen die 30% – was rund 30 Mrd. Euro – in jedem Jahr – entspräche – für übertrieben halten, wird deutlich, dass sich auch im Immobilienbereich noch eine Menge tun muss.

Das verdeutlichen auch andere Zahlen, z.B. dass trotz verpflichtender Registrierung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen von bundesweit fast 31.000 Immobilienmaklern bis Ende 2022 nur rund 3.100 registriert waren (FIU-Jahresbericht 2022 S. 17 Abb. 4). Auch wenn die Zahl vermutlich inzwischen gestiegen ist, spricht sie Bände. Wenn nur 10% der Verpflichteten eines Sektors bei der FIU überhaupt registriert sind – was Voraussetzung ist, um eine Verdachtsmeldung abgeben zu können – dann wundert es nicht, dass lediglich gut 200 Verdachtsmeldungen aus diesem Sektor eingingen. Das sind weniger als 0,1% aller Verdachtsmeldungen – aus einem Bereich, der als anfällig für Geldwäsche eingeschätzt wird. Dass es bei Rechtsanwälten (mit ca. 1.250 Registrierungen bei ca. 35.000 Verpflichteten) ähnlich schlecht aussieht, tröstet da nicht. Immerhin sind von den rund 6.800 in Deutschland zugelassenen Notaren fast 6.000 bei der FIU registriert.

Aber das Geldwäschegesetz gilt eben nicht nur für Notare, sondern auch für Immobilienmakler und die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse, zur Identifizierung von Vertragsparteien und wirtschaftlich Berechtigten und ggfs. zur Abgabe einer Verdachtsmeldung ebenfalls.

Dass der Immobiliensektor als anfällig für Geldwäsche gilt, verwundert grundsätzlich nicht. Denn mit dem Kauf/Verkauf von Immobilien sind zum einen auf einen Schlag große Summen Geld zu bewegen und die Wertstabilität von Immobilien ist natürlich auch für Geldwäscher attraktiv. Dass sich in diesem Bereich die Frage nach der Herkunft der eingesetzten Mittel gut verschleiern lässt, ebenso wie die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse erhöht die Attraktivität des Sektors (NRA 2019, S. 103). Und da Geldwäscher beim Waschen ihrer durch kriminelle Aktivitäten erworbenen Gelder oftmals auch hohe Abschläge in Kauf nehmen, um anschließend ungehindert die Früchte aus ihren schmutzigen Geldern nutzen zu können, trägt dies definitiv maßgeblich zu den eingangs erwähnten Preissteigerungen bei.

Den Schaden tragen am Ende die zahlreichen Käuferinnen und Käufer, Mieterinnen und Mieter, die sich ihre Wunschimmobilie oft genug schlicht nicht mehr leisten können.

Praxistipp:

Was Sie tun können? Registrieren Sie sich unverzüglich bei der FIU falls noch nicht geschehen. Nutzen Sie auch die Hinweise, die Ihnen die FIU gibt, um verdächtige Praktiken beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien zu erkennen. Und zögern Sie nicht, eine Verdachtsmeldung abzugeben, wenn Ihnen die Umstände einer Geschäftsbeziehung oder einer geplanten Transaktion verdächtig erscheinen. Wenn Sie zu Ihren Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nähere Beratung wünschen, sprechen Sie uns gerne an.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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