Anhand von vier zitierten Fällen von gemeldeter oder geplanter Geldwäsche fordere das FBI, dass von den einschlägigen Behörden verstärkt kontrolliert werden müsste, dass die Fondsgesellschaften die wirtschaftlichen Berechtigten von Investitionen identifizieren und offenlegen; dies würde die Attraktivität gegenüber potenziellen Gelwäschern spürbar verringern. Gleichzeitig legten die Angaben interner, mit den Vorgängen vertrauter, Quellen nahe, dass in größerem Umfang Briefkastenfirmen in Luxemburg und Guernsey genutzt werden sollten, um die Überwachung der Einhaltung von Sanktionen zu vermeiden. Begünstigt würden solche Aktivitäten zusätzlich durch Gerichtsentscheide in Delaware und den Kaimaninseln, wo das Bankgeheimnis höher gewichtet wurde, als das Strafverfolgungsinteresse bei Geldwäsche – entsprechend waren in 2019 rund 70% der privaten Anlageberater dort ansässig.
Das FBI-Bulletin hebt folgende Indikatoren als rote Flaggen für verdächtige Investitionen hervor – Fondsgründungen über Mantelgesellschaften in geheimhaltungsfreundlichen Jurisdiktionen sowie Vehikel, die zur Durchleitung genutzt werden und kurzfristige Aktivitäten von weniger als einem Jahr. Allerdings stammt der Bericht aus dem Zeitraum 2017-2019 und die letzten Aktivitäten der Aufsichtsbehörden die Investmentbranche stärkere Geldwäscheverpflichtungen aufzugeben gehen auf das Jahr 2015 zurück.
Unabhängig vom Bericht des FBI hat die SEC (Finanzaufsicht der USA) die Untersuchung von Geldwäscheprogrammen bei Investmentgesellschaften als eines ihrer sieben Top-Prüfungsaktivitäten für 2020 hervorgehoben.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge