Die Zweckgesellschaft INSTEX fordert vom Iran, dass dieser schnellstmöglich alle Elemente eines FATF-Aktionsplans umsetzt, um so eine Bedingung für den Handel mit den EU-Mitgliedsstaaten zu erfüllen. Der FATF-Aktionsplan sieht vor, dass sich der Iran zur Einhaltung höchster Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Vor dem Hintergrund der US-amerikanischen Sanktionen gegen den Iran haben die EU-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien die Zweckgesellschaft INSTEX (Instrument for Supporting Trade Exchanges) gegründet, die den legitimen Handel für Unternehmen sowie Intermediäre zwischen der EU und dem Iran ermöglichen soll.
(Quelle: Gemeinesame Pressemitteilung vom 31.01.2019)