Mit dem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben 02/2020 (GW) konkretisiert die BaFin die Prüfungsberichtsverordnungen
Das Rundschreiben 02/2020 (GW) konkretisiert die Prüfungs- und Berichtszeiträume sowie den Prüfungsturnus, die bzw. den Jahresabschlussprüfer von Instituten (Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften) berücksichtigen müssen. Es kann ein kürzerer Prüfungs- und Berichtsturnus erforderlich werden, wenn die Instituts-spezifische Risikolage unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse dies erfordert.