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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Jahresbericht der FATF 2019/2020
Die Financial Action Task Force als internationaler Arbeitskreis verschiedener Regierungen hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Die Empfehlungen der FATF gelten weltweit als Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Der Bericht dokumentiert zunächst die während der chinesischen Präsidentschaft von Juli 2019 bis Juni 2020 mit hoher Priorität verfolgten Maßnahmen. Daraus geht hervor, dass die Corona-Krise auch die Arbeit der FATF stark beeinflusst hat – zum einen durch die notwendige Verschiebung verschiedener turnusmäßiger Länderprüfungen (u.a. auch in Deutschland), aber auch durch die schnell erkennbaren Versuche krimineller Subjekte, die Corona-Situation zu ihren Gunsten auszunutzen, sei es durch fälschlich gestellte Unterstützungsanträge oder auch durch Verkauf gefälschter Hilfsprodukte. Dazu hat die FATF mit einer Sonderpublikation über die mit COVID 19 verbundenen Bedrohungen informiert.

Zu den weiteren Schwerpunkten gehörten eine strategische Überprüfung der Methoden und Prozesse der FATF, um die Gesetzgebungsmechanismen zu verbessern und den risikoorientierten Ansatz weiter zu stärken ebenso wie Empfehlungen zum Umgang mit Risiken und Chancen neuer digitaler Technologien, z.B. zur Identifizierung von Kunden. Dieser Bereich wächst stark, so haben digitale Transaktionen in den letzten Jahren um durchschnittlich 12,7% zugenommen und die FATF geht davon aus, dass bis 2022 60% des Bruttoinlandsproduktes digital umgesetzt werden.

Eine ähnliche Entwicklung haben die virtuellen Assets und sog. Stable Coins vorzuweisen, auch dazu hat die FATF ihre Standards überprüft und aktualisiert. Aus ihrer Sicht ist es essenziell, dass alle Regierungen über robuste und effektive Maßnahmen verfügen, um den Missbrauch virtueller Assets für Geldwäsche zu verhindern und insbesondere die Anbieter solcher Assets verbessern.

Verschiedene Foren zum Austausch für die nationalen Aufseher und zur Verbesserung der internationalen Kooperation sowie die Intensivierung des Schulungsprogrammes runden die Aktivitäten ab. Letzteres über eine neu geschaffene elektronische Plattform, über die Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden aller Länder schnell und kostengünstig geschult werden können, ist gerade in den Zeiten globaler Pandemie von großer Bedeutung.

Im Bereich der Abwehr von Terrorismusfinanzierung sind aus Sicht der FATF insbesondere Maßnahmen wichtig, die verhindern, dass terroristische Organisationen andere Non-profit-Organisationen (NPO’s) zur Finanzierung ihrer Aktivitäten missbrauchen – auch dazu stellt die FATF einen aktualisierten Bericht zur Verfügung. Unverändert von Bedeutung sind auch die Aktivitäten zur Verhinderung der Verbreitung von Kriegswaffen und Massenvernichtungswaffen durch entsprechende Maßnahmen, die sich insbesondere gegen die Finanzierungsstrukturen richten, mit denen z.B. der Nuklearwaffensperrvertrag umgangen werden sollen.

Eine neuere Initiative der FATF zielt auf die Verbesserung der Aufsicht im Bereich der Nichtfinanzunternehmen, ein Bereich, in dem fast alle Länder noch Verbesserungsbedarf sehen. Dies gilt auch unverändert für die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten insbesondere bei sog. Briefkastenfirmen, die weltweit häufig zur Geldwäsche genutzt werden. Auch zu diesem Thema hat die FATF eine Publikation mit „best practises“ für die Identifizierung zusammengestellt.

Größeren Raum nehmen auch die Berichte über die jährlich vom FATF durchgeführten Überprüfungen der Effizienz der Geldwäscheprävention in verschiedenen Ländern ein – in den Berichtszeitraum fallen neben den V.A.E. auch Korea, Russland, die Türkei, China und Griechenland. Insgesamt sind nur 2% der Länder nicht compliant was die technischen Anforderungen betrifft, allerdings ist die Effektivität der Maßnahmen in 9% der Länder gering und in weiteren 39% nur mittelmäßig. Dies spiegelt sich auch in den zusammenfassenden Ratings nieder, die in zusammengefasster Form dargestellt werden und letztlich in die dreimal jährlich aktualisierte Liste der Länder mit hohem Risiko bzw. unter Beobachtung einfließen.

Dass die vorgesehene Prüfung in Deutschland aufgrund von Corona verschoben werden musste, ist insoweit unschön, als der Report über die Fortschritte, die bei der letzten Prüfung vor 10 Jahren dringend angemahnt wurden, nun unter die Präsidentschaft des deutschen Vorsitzenden, Dr. Marcus Pleyer vom BMF, fällt.

Praxistipp:

Die aktuelle Liste der Länder, die seitens der FATF als entweder „High-Risk Jurisdictions subject to Call for Action“ – betrifft derzeit nur Nordkorea und Iran – oder als „Jurisdictions under Increased Monitoring“ gelistet werden und bei denen Sie besondere Vorsicht walten lassen müssen, wenn Sie Geschäftsbeziehungen dorthin unterhalten, finden Sie auf unserer >>Homepage.



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

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  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

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